BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Verfassungswidrig - Berliner Mietendeckel wird ausgebremst
Der Berliner Mietendeckel ist ab sofort nicht mehr gültig. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe war das Land nicht berechtigt, einen Sonderweg zu gehen. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich bei ihm, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit hatte die Klage von 284 Bundestagsabgeordneten der Union und der FDP in Karlsruhe Erfolg. Auch zwei Berliner Zivilgerichte hatten Karlsruhe um Klärung gebeten.
Der Berliner Mietendeckel war bundesweit einmalig, das von der rot-rot-grünen Koaltion verabschiedete Gesetz war zunächst bis 2025 befristet. Am 23. Februar 2020 wurden die bestehenden Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt eingefroren - und zwar auf dem Stand vom Juni 2019.
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