Abwahl unseres AfD-Ausschussvorsitzenden war nicht rechtens!
Noch nie in der Geschichte des BY Landtages ist je ein Ausschussvorsitzender abgewählt worden. Die am 27.1. erfolgte Abwahl des einzigen AfD Ausschussvorsitzenden im #Landtag war nicht rechtens und ist unter Mißachtung nicht nur der Geschäftsordnung, sondern auch mit einer unsachgemäßen Begründung erfolgt. Aus ersterem Grunde haben wir die Präsidentin des Landtages dazu aufgefordert, die Nichtigkeit dieser Abwahl festzustellen und Markus #Bayerbach unverzüglich wieder in sein Amt als Vorsitzender des Bildungsausschusses „einzusetzen“ bzw. die Abwahl für ungültig zu erklären. Wird dem seitens der Landtagsverwaltung nicht nachgekommen, so wird die #AfD Fraktion vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof klagen. Zur Abwahl wäre gem. der Geschäftsordnung eine 2/3 Mehrheit notwendig gewesen, also 12 Stimmen, erfolgt ist die Abwahl aber nur mit 9:2 Stimmen. Unabhängig davon bedarf es auch eines mehr als nur guten Grundes für die Abwahl, die nicht willkürlich, aber auch nicht aus ausschussfernen Gründen erfolgen dar
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