Bundesrat billigt Änderungen im Namensrecht
Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur weitgehenden Flexibilisierung beim Namensrecht gebilligt. Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich.
Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Stief- und Scheidungskinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater durch das neue Gesetz unkompliziert für sich übernehmen. Zudem gibt es künftig mehr Raum für ausländische Namensregelungen.
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Quelle: Satellit
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