Lobbyregistergesetz der Ampel

Um wirkliche Transparenz zu schaffen, müssen sowohl der legislative, als auch der exekutive Fußabdruck für Gesetze als Ergänzung zum Lobbyregister vorgesehen werden. Eine Erweiterung der Kriterien, nicht eine Aufweichung durch Ausnahmen muss die Zielrichtung beim Lobbyregistergesetz sein, um ein Maximum an Transparenz zu schaffen. Außerdem muss die Referentenebene der Ministerien, die die Gesetze erarbeiten, in den Geltungsbereich. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf enthält nach wie vor eine viel zu hohe Zahl von pauschalen Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Zentrale Akteure, wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen sind immer noch von der Registrierungspflicht ausgenommen. Eine Privilegierung dieser einflussreichen, weil finanzstarken Akteure ist sachlich nicht gerechtfertigt. Zudem wird die Liste der Akteure, die sich nicht registrieren lassen müssen, auch noch erweitert. Ausgenommen sind Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder wer diplomatische oder konsularische Tätigkeiten wahrnimmt. Laut Koalitionsvertrag sollte der Ausnahmekatalog eigentlich verkleinert werden.
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