OVG Lüneburg kippt 2G-Plus-Regel beim Friseurbesuch & körpernaher Dienstleistungen in Niedersachsen
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Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Plus-Regelung bei körpernahen Dienstleistungen
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat im Laufe der Woche in insgesamt drei Normenkontrolleilverfahren, die sich gegen die sog. 2-G-Plus-Regelung in der Warnstufe 2 der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) richteten, Entscheidungen getroffen (Az.: 13 MN 462/21, 13 MN 463/21 und 13 MN 464/21). Die 2-G-Plus-Regelung beschränkt den Zugang zu verschiedenen Einrichtungen und Anlagen auf Personen, die neben einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis jeweils zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung gemäß § 7 Corona-VO vorlegen.
In den Verfahren 13 MN 462/21, 13 MN 463/21 und 13 MN 464/21 hatten sich verschiedene Antragsteller gegen die Anwendung der 2-G-Plus-Regelung in den für den Benutzerverkehr zugänglichen geschlossenen Räumen von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielha
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