Die Bundesräte Österreichs - niemand kennt sie und niemand braucht sie
Die Bundesräte Österreichs – niemand kennt sie, niemand braucht sie und trotzdem werden sie üppig entlohnt– Eine empirische Bestandsaufnahme
Der österreichische Bundesrat, die Länderkammer unseres Landes, steht bereits seit Jahrzehnten im Mittelpunkt heftiger Kritik: Ihre Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung ist obsolet und die Bundesräte sind kaum ausgelastet.
Hierorts wurden – meines Wissens – erstmalig die gegen den Bundesrat vorgebrachten Vorwürfe auf empirischer Basis überprüft.
Die wichtigsten Ergebnisse dieser empirischen Analyse sollen bereits an dieser Stelle zur Diskussion gestellt werden. Mehr und Genaueres dazu bitte ich der beiliegenden Broschüre zu entnehmen.
Die österreichische Länderkammer trat im Jahr 2022 zu dreizehn Sitzungen zusammen und behandelte dabei im Wesentlichen 203 Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates. Einzig und allein gegen einen(!) Gesetzesbeschluss wurde wegen eines textlichen Formfehlers Einspruch erhoben. Durchschnittliche Sitzungsdauer im Plenum betrug etwas mehr als zehn Stunden und in den 107 Ausschusssitzungen ungefähr jeweils eine halbe Stunde.
Seit 1985 besteht ein absolutes Zustimmungsrecht zu jenen Gesetzen, die den Wirkungsbereich der Bundesländer berühren. In den fast 40 Jahren seither kam es zu 305 erteilten Zustimmungen (2022: 14 Zustimmungen) und nur zu zwei(!) Verweigerungen.
Diese „mühevolle“ Tätigkeit der Bundesräte abverlangt ihnen lediglich einen Arbeitsmonat pro Jahr. Ungefähr etwas mehr als 17 Tage im Plenum und ungefähr sieben Tage in den einzelnen Ausschüssen. Zusammengezählt und aufgerundet sind es dann ungefähr 25 Arbeitstage.
Brutto-Jahreseinkommen für einen Arbeitsmonat pro Jahr auf der Basis des Jahres 2023: € ,-- für die/den Vorsitzende/n, € ,-- für die/den Fraktionsvorsitzende/n und € ,-- für die/den Abgeordnete/n.
Was aber machen dann die Bundesräte in den restlichen zehn Monaten eines Jahres, wenn man einen fünfwöchigen Urlaub abzieht? Die Antwort darauf ist denkbar einfach: Praktisch jeder übt einen Beruf, den Hauptberuf, aus.
Die Abgeordneten zum Bundesrat sind zudem in der Hierarchie ihrer jeweiligen Parteien sehr weit oben verankert. Acht von zehn Abgeordneten bekleiden das Amt eines Bezirksobmannes, sind Mitglieder eines Bundes- bzw. Landesvorstandes oder stellen sogar den Obmann bzw. den Stellvertreter in einer Landes- oder sogar Bundesorganisation. Ihre hohe Stellung in ihren jeweiligen Parteien veranschaulicht sinnfällig, dass ihr Abgeordnetengehalt im Bundesrat so gut wie ausschließlich der finanziellen Abgeltung ihrer Parteifunktionen und Parteiarbeit dient.
Was aber wäre schlussendlich die Alternative? Vor genau zwanzig Jahren unterbreitete der damalige Sektionschef im Bundeskanzleramt, Dr. Manfred Matzka, dem damaligen Mitglied und späteren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Gerhard Holzinger, folgenden Vorschlag: „… für eine vernünftige Bund-Länder-Koordinierung wäre es aber nützlich, wenn der Bundesrat die Funktion der Landeshauptleutekonferenz bzw. der Landesfinanzreferentenkonferenz … übernehmen könnte.“
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