BKA-LAGEBILD: Gewalt von Zuwanderern gegen Deutsche nimmt zu
Deutsche werden wohl deutlich häufiger Opfer einer Straftat, die von einem Zuwanderer verübt wurde, als umgekehrt. Dies geht aus dem gleichzeitig mit der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) veröffentlichen Lagebild „Kriminalität im Kontext der Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor.
Angaben zu Opfern werden ausschließlich für die Kriminalitätsfelder Straftaten gegen das Leben (Mord und Tötungsdelikte), die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit und Rohheitsdelikte (vor allem Körperverletzung und Raub) erfasst. 1,025 Millionen Opfer solcher Straftaten wurden 2018 registriert.
Darunter waren Opfer von Straftaten, bei denen mindestens ein Zuwanderer tatverdächtig war – ein Anstieg um sieben Prozent im Vergleich zu 2017. Das heißt: Etwa jedes zehnte Opfer einer der oben genannten Straftaten, zu denen 2018 ein Verdächtiger ermittelt werden konnte, wurde der Täterkategorie „Zuwanderer“ zugeordnet.
Mit dieser versucht das BKA, jene Ausländer gesondert zu erfassen, die in den vergangenen Jahren als Schutzsuchende ins Land gekommen sind. Als Zuwanderer gelten der Behörde zufolge alle Personen mit Aufenthaltsstatus Asylbewerber, Schutzberechtigter, unerlaubt aufhältig und geduldet.
Die vom Bundeskriminalamt präsentierten Fallkonstellationen zeigen ein düsteres Bild: „Im Bereich Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen fielen 230 Deutsche einer Straftat zum Opfer, an der mindestens ein tatverdächtiger Zuwanderer beteiligt war“, heißt es im Lagebild. Dies sei ein Anstieg von 105 Prozent im Vergleich zu 2017 (112) gewesen. „Davon wurden 102 Personen Opfer einer vollendeten Tat“, heißt es.
Hier gilt es allerdings zu beachten, dass Fälle erst in die PKS eingehen, wenn sie von der Polizei zu Ende ermittelt wurden. So ist für den deutlichen Anstieg maßgeblich, dass die 81 deutschen Opfer des islamistischen Anschlags am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 erst 2018 in die PKS eingingen. Von ihnen wurden sechs Personen getötet und 75 verletzt. „Aufgrund der Erfassungsmodalitäten der PKS werden die 81 deutschen Opfer unabhängig vom Verletzungsgrad als Opfer eines vollendeten Tötungsdelikts erfasst“, erklärt das BKA.
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