Verfassungsfeindlich ist demokratische Wahlen für ungültig zu erklären oder rückgängig zu machen!
Antidemokratisch und Verfassungsfeindlich sind kartellartige Zusammenrottungen von Parteien und/ oder Fraktionen, die demokratische Wahlen für ungültig erklären oder rückgängig machen, um politische Konkurrenten auszuschalten!
„Der Eindruck einer ‚Lex AfD‘ drängt sich förmlich auf.“ Mit diesen Worten begründete der stellv. rechtspolitische Sprecher Ruben Rupp MdL (@rubenruppmdl4100) im Plenum die Ablehnung des geänderten Landesrichter- und –staatsanwaltsgesetzes. „Dem Grunde nach spricht nichts gegen die Absicht, die ehrenamtlichen Richter hinsichtlich ihrer Verfassungstreue den hauptamtlichen Richtern gleich zu stellen. Deswegen verstehen wir diesen Aktionismus nicht, diesen Gesetzentwurf in dieser Wut und Eile noch vor den Wahlen zu den ehrenamtlichen Richtern durchzupeitschen, einschließlich einer Ausschuss-Sondersitzung. Mitglieder der AfD sind von der Einschränkung der Vorschrift ja gar nicht betroffen, weil eine Regelvermutung für deren Verfassungstreue spricht.“
Eher spricht eine Regelvermutung gegen die Verfassungstreue von Parteien, die demokratische Wahlen für ungültig erklären oder rückgängig machen ließen oder das noch vorhaben, oder die den Verfassungsschutz als politischen Konkurrentenschutz instrumentalisieren, um sich nicht mit den Nachteilen der Demokratie abmühen zu müssen, moniert Rupp. „Dieses Gesetz reiht sich ein in die vielen Versuche, die AfD mittels eines politischen ‚cordon sanitaire‘ auszugrenzen und als politische Konkurrenten des links-grünen Machtblocks auszuschalten. Insofern dient das Gesetz nichts anderem als dem Versuch, die AfD in verfassungsfeindliches Licht zu rücken. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, der die Entscheidung über die ‚Gewähr‘ der Verfassungstreue nicht so einfach jenen überlässt, die sich in einem Weisungs- und Abhängigkeitsverhältnis zu denen befinden, die von einer Verneinung dieser Gewähr materiell und politisch profitieren.“
Pressemitteilung Ruben Rupp MdL: Allparteiengesetz ist Lex AfD!