CUM-EX-AFFÄRE: “Immer wieder Widersprüche“ – Neue Dokumente könnten Kanzler Olaf Scholz belasten
CUM-EX-AFFÄRE: “Immer wieder Widersprüche“ – Neue Dokumente könnten Kanzler Olaf Scholz belasten
Mit völlig konträren Bewertungen der bisherigen Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft zum «Cum-Ex»-Skandal sind Regierungsparteien und Opposition in der Debatte zum Zwischenbericht aufeinandergeprallt. SPD und Grüne sahen auch nach dreijähriger Untersuchung am Mittwoch im Ausschuss weiterhin keinen Beleg für eine politische Einflussnahme auf die steuerliche Behandlung der in den Skandal verstrickten Hamburger Warburg Bank.
CDU, Linke und AfD werteten dagegen Indizien als Beleg, dass der damalige Bürgermeister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz und sein damaliger Finanzsenator und spätere Nachfolger im Rathaus, Peter Tschentscher (beide SPD), Einfluss genommen hätten.
Im Anschluss an die Generaldebatte zum Zwischenberichtsentwurf des Arbeitsstabes entschied der Ausschuss über mehr als 200 Änderungsanträge. SPD und Grüne sowie CDU, Linke und AfD haben jeweils Zusatzvoten abgegeben. Die Bürgerschaft wird sich voraussichtlich im ersten Quartal nächsten Jahres mit dem Zwischenbericht befassen. Zunächst haben auch die Vertreter der betroffenen Warburg Bank zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme.
Untersucht wird, warum die Hamburger Finanzverwaltung 2016 eine Rückforderung von zu Unrecht erstatteter Kapitalertragssteuer in Höhe von 47 Millionen Euro gegen die Bank trotz ursprünglich anderer Planung nicht erhoben und nach damaliger Überzeugung der an der Entscheidung Beteiligten in die Verjährung laufen lassen hatte. Weitere 43 Millionen Euro waren ein Jahr später erst kurz vor der Verjährung auf Weisung des Bundesfinanzministeriums zurückgefordert worden.
Gegenstand der Untersuchungen sind auch drei Treffen von Scholz mit den Warburg-Gesellschaftern Christian Olearius und Max Warburg 2016 und 2017 im Rathaus. Damals war bereits gegen Olearius im Zusammenhang mit «Cum-Ex»-Geschäften ermittelt worden.
Scholz hatte nach Erkenntnissen des Ausschusses den Bankern geraten, eine Verteidigungsschrift des Geldhauses, in der die Rückforderung als unberechtigt dargestellt wurde, kommentarlos an den Finanzsenator zu senden. Tschentscher hatte dieses Schreiben dann mit der Bitte um Sachstandsinformationen an das Finanzamt weitergeleitet.
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