Zur Entlastung bei den hohen Energiekosten gibt es im Dezember eine Einmalzahlung für Gas- und Fernwärmekunden. Die meisten Mieter müssen nichts tun, um das Geld zu erhalten. Doch es gibt auch Ausnahmen. Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen erklärt, was Verbraucher nun beachten müssen.
Zur Entlastung bei den Energiekosten wird Gas- und Fernwärmekunden ab dem 1. Dezember einen Monat lang der Abschlag erlassen. Sie sind dann nicht verpflichtet, Abschläge zu zahlen. Dennoch gezahlte Beträge müssen Energielieferanten in der nächsten Rechnung verrechnen. Anspruch auf Soforthilfe haben vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.
Der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Die Entlastung muss dann mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.
Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden