Verbreitete Irrtümer im Erbrecht

Es fällt auf, dass gerade im Bereich Erbrecht es immer wieder zu Irrtümern und Fehlvorstellungen kommt. So denken z.B. viele Eheleute, aufgrund der Ehe müssten keine erbrechtlichen Regelungen getroffen werden. Nach dem Erbfall ist dann die Verwunderung groß, dass der überlebende Ehegatte nicht Alleinerbe geworden ist. Oft gehen auch Geschwister davon aus, dass ihnen ein Pflichtteil zusteht, wenn ein Geschwisterteil verstorben ist.
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