Vorwurf Volksverhetzung: COVID-Impfgegner Bhakdi freigesprochen und unter Jubel aus Gericht empfangen
Am Dienstag kam es zu einem ungewöhnlich starken Andrang am Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön. Grund dafür war der anberaumte Prozess gegen den pensionierten Wissenschaftler und Mediziner Sucharit Bhakdi, dem Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen wurden.
Zuvor hatte die Kieler Staatsanwaltschaft eine Anklageerhebung gegen Bhakdi abgelehnt und das Verfahren eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft nahm sich dann der Sache an und machte Bhakdi den Prozess in Plön.
Dessen Verteidigung spricht von einer Politisierung des Falls und erhob kurz nach Prozessbeginn den Vorwurf, dass die Anklage unvollständig und unzulässig sei, da aus dieser unter anderem hervorging, dass die Staatsanwaltschaft mindestens eines der beanstandeten Videos nicht in voller Länge gesehen hatte. Wie seine Verteidigung jedoch mahnte, seien diese Aussagen im ganzen Kontext zu sehen und die Staatsanwaltschaft hätte auch in Richtung Entlastung des Angeklagten ermitteln müssen.
Das besagte 90-minütige Interview vom April 2021 zur Coronapolitik in Israel wurde dann noch einmal im Gerichtssaal in voller Länge gezeigt.
Die Staatsanwältin hatte eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 90 Euro für den Angeklagten gefordert.
Nach neun Stunden Verhandlung kam das Gericht dann zu dem Urteil, dass zwar gewisse Äußerungen womöglich nicht akzeptabel waren, aber eben nicht strafbar, und im Kontext gesehen für mehr Demokratie warben und nicht als volksverhetzend zu werten sind.
Wie Prozessbeobachter Dr. Alexander Christ, Anwalt für Grundrechte und Demokratie, in den sozialen Medien kommentierte, kam das Gericht zu folgender Schlussfolgerung: “Der Richter weist in seiner Begründung, Prozessbeobachtern zufolge, auf den Kontext bei mehrdeutigen Aussagen hin. Der Angeklagte vermag zu differenzieren zwischen Politik und Volk, Israel und den Juden allgemein. Der Kontext des Interviews sei politisch.“
Als sich die Nachricht vom Freispruch Bhakdis unter den schätzungsweise 300 bis 400 Menschen vor dem Gerichtsgebäude verbreitete und der Freigesprochene vor die Türen trat, brach Jubel aus. Im Chor sangen die Leute für Bhakdi ein “Danke“.
Ob die Generalstaatsanwaltschaft in Berufung gehen wird, ist noch nicht bekannt.
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