Kündigung Ungeimpfte in Probezeit BAG Urteil vom - 2 AZR 309/22
Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten war nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - 2 AZR 309/22 - wirksam, weil die Mitarbeiterin noch in der Probezeit war und sie nicht beweisen konnte, dass es dem Arbeitgeber bei der Kündigung hauptsächlich darum ging, die Mitarbeiter für die fehlende Impfung zu bestrafen.
Ihr könnt uns gerne in den Kommentaren von euren Erfahrungen berichten.
Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung schreibt uns gerne eine eMail mit Eurem Anliegen.
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn
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Tel.:05251/1859854
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