Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre in Mecklenburg-Vorpommern – für eine Nacht
In Mecklenburg-Vorpommern setzte am Freitag ein Gericht die Verordnung zu nächtlichen Ausgangsperren vorläufig außer Kraft, doch das nur für eine Nacht. Inzwischen gilt schon das neue Infektionsschutzgesetz, auch Bundes-„Notbremse“ genannt.
Der Antragssteller sah sein Grundrecht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald begründete sein Handeln mit dem Grundgesetz. Inzwischen liegen auch schon Klagen beim Bundesverfassungsgericht vor.
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