Ende des 19. Jahrhunderts wird der Frau im Vergleich zum Mann ein geringeres Denkvermögen attestiert und auch die Rechte der Frauen sind stark beschränkt. Während die Männer sich um die wichtigen Dinge, wie Politik und Arbeit kümmern, sollen die Frauen zuhause auf Kinder und Küche achtgeben. Es kommt sogar so weit, dass 1900 ein Gehorsamsparagraph eingeführt wurde, der dem Mann die volle Kontrolle über Entscheidungen im ehelichen Leben gibt und noch bis 1957 besteht. Doch wie kam es, dass trotz dieser Umstände im Jahre 1919 bereits das Frauenwahlrecht eingeführt wurde? Schon 1873 plädiert Hedwig Dohm für eine Gleichstellung von Mann und Frau. Sie spricht davon, dass die männliche Übermacht in der Gesellschaft nicht etwa biologischer, sondern anerzogener Natur ist. Im Jahr 1904 finden dann zwei internationale Konferenzen zum Frauenwahlrecht in Berlin statt, die Aktivistinnen aus ganz Europa miteinander vernetzten. So erreichen die Finninnen 1906 bereits das Wahlrecht für Frauen, was den Briten und Deutschen jedoch - trotz teilweise gewaltsamer Proteste - zunächst verwehrt bleibt. Insgesamt agieren die deutschen Frauen eher konservativ und gesetzeskonform und verlangen lediglich eingeschränktes Wahlrecht. 1912 versammeln sich in München Aktivistinnen, um gemeinsam auf der Straße für ihr Wahlrecht zu demonstrieren. Nach dem Krieg, in dem viele Frauen durch die Abwesenheit ihrer Männer deren Aufgaben übernehmen mussten, gelang es dem Rat der Volksbeauftragten unter Friedrich Ebert 1914, nach dem Kaisersturz, endlich das Frauenwahlrecht in Deutschland einzuführen.
Mehr zum Thema Frauenwahlrecht gibt es in der ZDF History Doku “Damenwahl! Frauen im Kampf um die Stimme“: #xtor=CS3-82
Dieses Video ist eine Produktion des ZDF, in Zusammenarbeit mit dem Autorenkombinat.
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1 year ago 01:01:10 1
Feministische Triggerthemen: Gleichberechtigung, Biologie und “Queer-Feminismus“ | Dr. Tove Soiland