Überstunden

► Rechtsanwalt Markus Mingers informiert überarbeitete Arbeitnehmer zum Thema Überstunden. Alles Wichtige auf einen Blick! ✓ Kanzlei Mingers & Kreuzer // In der heutigen Zeit ist das Ableisten von Überstunden keine Seltenheit und zudem auch selten bei der Abrechnung oder allgemein berücksichtigt. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung Überstunden zu machen. Die Ausnahme: Der Arbeitsvertrag sieht das Leisten von Überstunden schriftlich vor! Überstunden sind zwar keine Pflicht, gibt eine betriebliche Notwendigkeit allerdings eine Bereitschaft Überstunden zu machen vor, dann sollte die ein oder andere Stunde mehr im Büro selbstverständlich sein. Es gilt: 10 Überstunden pro Woche sollten binnen 6 Monaten abgegolten werden. Eine Abgeltung entspricht u.a. einem Freizeitausgleich oder eben der Bezahlung. Hier ist allerdings keine gesetzlich Regelung für Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer vorge
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