Eine vom Gericht bestellt Betreuungsperson hat das Sagen, sofern keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist – Vorsicht Staatsfalle - siehe !
Die Vorsorgevollmacht bedeutet für jeden Einzelnen sowie den Familienangehörigen ein Stück weit mehr Souveränität für das eigene Leben.
Wer krankheitsbedingt Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, ist, ohne eine vorher angefertigte Vorsorgevollmacht, auf Gedeih und Verderb dem Staat und vor allem dessen Handlanger, welche sich Betreuungsperson nennt, ausgeliefert.
Ob es dabei um Entscheidungen über Operationen oder dem eigenen Vermögen geht, spielt keine Rolle. Sämtliche dieser Entscheidungen werden, ohne eine solche Vorsorgevollmacht, seitens einer vom Gericht bestellte Betreuungsperson.
Welche Kriterien muss eine solche vom Gericht bestelle Betreuungsperson überhaupt erfüllen?
Wer glaubt, dass, ohne eine entsprechende Betreuungsvollmacht, die Angehörigen zum
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3 months ago 00:09:14 1
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4 months ago 00:08:26 1
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4 months ago 00:10:03 1
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