aufzeichnen

So mancher denkt: Mal eben mitgeschnitten, so ein Gespräch, zum Beispiel ein Personalgespräch mit dem Chef, das kann doch kein großes Problem sein. Denn ich befinde mich in einer Notwehr ähnlichen Lage. Wer sagt mir denn, meinen viele, dass ich die Tatsachen, die ich beweisen muss vor Gericht, in einem nachfolgenden Kündigungsschutzprozess oder in einem Rechtsstreit dann auch tatsächlich beweisen kann? Wie soll ich das denn tun ohne Aufzeichnung? Und in der Tat, wer Gespräche mitzeichnet, kann immerhin nachweisen, wer am Gespräch teilgenommen hat, wie das Gespräch verlaufen ist, und vor allem, welche Gesprächsinhalte es gegeben hat. Ein solcher Beweis kann auch vor Gericht zugelassen werden, sogar, wenn die Aufnahme rechtswidrig gewesen ist. Und wirklich, vor Gericht wird über nichts so erbittert gestritten, wie über die Frage, wer, wann, was, zu wem gesagt hat. Insoweit, ich kann den Wunsch verstehen, ein Gespräch aufzuz
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