NEUES GESETZ! Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen beschlossen

Bundestag beschließt Impfpflicht für Gesundheitsberufe ab 15. März 2022 Ärzte, Altenpfleger, Physiotherapeut, Hebamme, Diätassistent, Notfallsanitäter, Krankenpfleger, Podologen und Zahnärzte sind u.a. davon betroffen. 0:00 Impfpflicht für Gesundheitsberufe 0:40 Krankenhäuser 1:07 Ambulante Operationszentren 1:18 Reha-Einrichtungen, Tageskliniken, Hebammen 1:58 Arztpraxen 2:11 Physiotherapie, Ergotherapie 2:35 weitere Gesundheitsberufe 2:49 Altenpflege 3:21 ambulante Pflegedienste 3:54 Wer ist betroffen 4:35 Ausnahmen - Impfpflicht 5:35 Impfpflicht - was ist zu tun 6:10 Folgen für Ungeimpfte ab März 2022 7:08 Arbeitslosengeld Anspruch (Sperrzeit) Rechtsstand :
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