Ermittlungen gegen Landrat wegen Ahrtal-Flut eingestellt
Die Flutkatastrophe an der Ahr vor drei Jahren hat für den damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Koblenz kündigte an, die Ermittlungen einzustellen. Gleiches gilt für den Leiter des Krisenstabs. Zwar kamen im Untersuchungsausschuss des Landtags gravierende Mängel beim Krisenmanagement des Kreises ans Licht. Um Anklage zu erheben, wäre aber der Nachweis erforderlich gewesen, dass durch ein schnelleres Eingreifen der Tod von Menschen hätte verhindert werden können.
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